Der Mindestlohn 2 (ML 2) im Dachdeckerhandwerk kommt: Der Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH) und die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) gaben nach längeren Verhandlungen Ende November den Weg frei für einen bundeseinheitlichen Mindestlohn 2, der ab dem 1. Januar 2018 für Arbeitnehmer gilt, die überwiegend fachlich qualifizierte Arbeiten des Dachdeckerhandwerks ausführen.
Tarif-Regelungen im Detail
Der bisherige Mindestlohn im Dachdeckerhandwerk wird für ungelernte gewerbliche Arbeitnehmer ab 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2019 von derzeit 12,25 Euro pro Stunde auf 12,20 Euro abgesenkt. Als ungelernt gelten Arbeitnehmer, die überwiegend Hilfs- und Vorbereitungstätigkeiten ausführen, wie das Anreichen von Materialien sowie das Ein- und Ausräumen und das Reinigen von Baustellen. Die zweite Mindestlohnstufe gilt für Facharbeiter („Gelernte Arbeitnehmer“). Als solche gelten alle gewerblichen Mitarbeiter, die einen Gesellenbrief im Dachdecker-, Zimmerer- oder Klempnerhandwerk vorweisen können. Der ML 2 gilt auch für diejenigen, die einen gleichgestellten staatlich anerkannten ausländischen Berufsabschluss haben oder – unabhängig von ihrer Qualifikation – fachlich qualifizierte Tätigkeiten ausführen. Der Mindestlohn für gelernte Arbeitnehmer beträgt 12,90 Euro ab 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2018; im darauffolgenden Jahr erhöht sich der ML 2 auf 13,20 Euro pro Stunde. Gewerbliche Arbeitnehmer, die ausschließlich am Betriebssitz beschäftigt werden – sogenannte Lageristen – sind von der Geltung des tariflichen Mindestlohns ausgenommen. Die Allgemeinverbindlichkeit der Mindestlohnregelung ist beantragt.
Evaluierung soll Auswirkung des ML 2 bewerten
„Uns ist bewusst, dass eine Kontrolle des ML 2 durch die Zollbehörden nur eingeschränkt möglich ist und die Kontrolldichte nicht unbedingt erhöht wird. Daher war es uns wichtig, eine paritätisch besetzte Kommission der Tarifvertragsparteien einzusetzen, die bis Mitte 2019 die Auswirkungen der zweiten Mindestlohnstufe überprüfen soll. Dies betrifft vor allem die Frage der Kontrollierbarkeit und die Entwicklung der realen Stundenlöhne“, erklärt ZVDH-Präsident Dirk Bollwerk.